Gleiches Recht für Alle?
All Jene die jetzt auf den Straßen in der Steiermark unterwegs sind, fahren an einer ganzen Flut von Wahlplakaten vorbei. Während die Autofahrer in den Städten und Ortsgebieten gewohnt sind von Werbeplakaten umgeben zu sein, sind jetzt im Wahlkampf auch auf den Freilandstraßen rießige Plakate zu sehen! Obwohl es laut §84 Abs. 2 StVO verboten ist inerhalb von 100m neben Freilandstraßen Werbeplakte aufzustellen! Wie auf den Foto zu sehen ist, beträgt bei diesen Plakat der Abstand zur Bundesstraße nur 2m! Jeder Verein der eine Werbung für eine Veranstaltung so nahe an der Straße aufstellen würde, beginge eine Verwaltungsübertretung und müßte mit einer Geldstrafe rechnen. Ob all diese Wahlplakate genehmigt sind!?
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