Religionsfreiheit in Russland nur auf dem Papier
Moskau (Russische F): Parlament | Bereits am 1. Oktober 1990 verabschiedete das sowjetische Parlament ein Gesetz, dass die freie Religionsausübung in der UdSSR garantiert.
Wie sieht die Situation heute aus?
Am 9. September 2010 hat Russland offiziell die seinerzeit einstimmig getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angefochten, mit der das Verbot von Jehovas Zeugen in Moskau für rechtswidrig erklärt wurde. Russland hat jetzt beantragt, den Fall an die Große Kammer zu verweisen. Gemäß Urteil vom 10. Juni 2010 ist der russische Staat „gesetzlich verpflichtet, ... die vom Gericht festgestellten Rechtsverletzungen zu beenden und die Folgen so weit wie möglich wiedergutzumachen“.
Die einstimmige Entscheidung des EGMR machte deutlich, dass das Verbot von Jehovas Zeugen ein Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit darstellt, die die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Das Verbot von Jehovas Zeugen in Moskau aufzuheben und ihren Status als offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft wiederherzustellen, wäre ein wichtiger Schritt nach vorn hinsichtlich der Religionsfreiheit in Russland.
