Wehrdienstverweigerung – früher und heute
Während der NS-Zeit wurden Wehrdienstverweigerer mit dem Tod bestraft. Das Regime kannte kein Erbarmen.
Drei Männer aus dem Bezirk Weiz verloren deswegen ihr Leben. Alois Wagner, Rupert Heider und Josef Kropf weigerten sich in der deutschen Wehrmacht zu kämpfen und wurden deswegen in Berlin hingerichtet. Die Ausstellung „Die vergessenen Opfer der NS-Zeit“, die vom 6. bis zum 10. Februar 2012 im Bundesschulzentrum in Weiz, in der HLW und FW gezeigt wird, versucht an dieses Unrecht zu erinnern.
Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird leider auch im 21. Jahrhundert nicht in allen Staaten anerkannt.
Ein neues Urteil des EGMR ist daher so erfreulich. Die Türkei muss Rechte von Wehrdienstverweigerern künftig wahren.
Am 17. Januar 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass die Türkei mit der Verurteilung von Feti Demirta_ die Artikel 3, 9 und 6.1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verletzt hat. Demirta_ hatte als Zeuge Jehovas in der Türkei den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.
Demirta_ wurde erstmals im Jahr 2005 zum Wehrdienst einberufen. Er erlebte zunächst eine ganze Reihe von demütigenden Inhaftierungen, wobei er oft geschlagen wurde. Außerdem wurde er wiederholt festgenommen und auch inhaftiert. Insgesamt brachte er bis zu seiner Freilassung im Juni 2007 ganze 554 Tage im Gefängnis zu. Trotz extremer Misshandlungen blieb Demirta_ kompromisslos bei seiner biblisch begründeten Überzeugung.
In der Folge verfasste man einen Bericht, durch den er als chronisch geisteskrank bezeichnet werden sollte. Unter diesem Vorwand wollte man ihn dann vom Wehrdienst befreien. In seiner Entscheidung urteilte der EGMR zum einen, dass Demirta_ durch die türkischen Behörden eine unmenschliche Behandlung erlitten hat. Zum anderen habe das Vorgehen der Regierung sein Recht auf Gewissensfreiheit verletzt. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Demirta_ gar nicht vor ein Militärgericht hätte gestellt werden dürfen, da er niemals seine Zustimmung gegeben hatte, Teil der Armee zu werden.
Am 7. Juli 2011 hatte die Große Kammer des EGMR im Fall Bayatyan / Armenien ein wegweisendes Urteil gefällt: Erstmals in seiner Geschichte entschied der EGMR, dass Artikel 9 der EMRK (Gewissensfreiheit) auch die Rechte von Wehrdienstverweigerern schützt. Dieses Urteil ist für alle Mitglieder des Europarats bindend – also auch für die Türkei.
Die Entscheidung im Fall Demirta_ folgt außerdem aus dem Urteil vom 22. November 2011 im Fall Erçep / Türkei, mit dem klargestellt wurde: Die Türkei hat die Artikel 6 und 9 der EMRK verletzt. Erçep war nämlich wegen seiner Wehrdienstverweigerung immer wieder angeklagt und verurteilt worden. Diese jüngsten Entscheidungen des EGMR verpflichten Länder wie die Türkei dazu, ihren Umgang mit Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen zu überdenken und ihre Gesetzgebung entsprechend den Garantien der EMRK zu aktualisieren.


Das war ein schlimme Zeit