Tschick zum Bier? Nicht hier!

Lokale über 50 Quadratmetern Betriebsfläche müssen ab 1. Juli abgeschottete ?Raucherabteile? bieten. Kleine müssen sich zwischen Nichtraucher und Raucher entscheiden.

Am 1. Juli endet in Österreich die Übergangsfrist zur Umsetzung der 2009 verabschiedeten Rauchergesetze.

Wir und die Spanier haben meiner Meinung nach in Europa das Sinnvollste aller Nichtraucher-Gesetze verabschiedet, eröffnet Franz Perhab, Abgeordneter zum Nationalarat und Regionalstellenobmann der Wirtschaftskammer Ennstal/Salzkammergut, das Gespräch mit der WOCHE. Und damit bezieht er sich auf die wesentlich strengeren Nichtraucher-Regelungen, die im Rest des Eurolandes seit kurzem in Kraft sind. "Wir haben es im Gegensatz zu den meisten anderen nämlich geschafft, Gewerbetreibende nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern ihnen die Wahl zu lassen, ob sie sich nun als Nichtraucher- oder Raucher-Betriebe zu deklarieren wünschen...".
Graue Gedanken

Trotz dieser relativen Freiheit machen sich einige, vor allem in der Gastronomie angesiedelte, Geschäftsleute Sorgen. Hohe Kosten für baulichen Maßnahmen, welche Nichtraucher von Raucherbereichen abschotten sowie die Angst vor Umsatzrückgängen aufgrund ausbeleibender "Bier & Tschick - Connoisseure" bereiten dieser Tage so manchem Wirten schlaflose Nächte.

"Die Wirtschaftskammer weiß von rund 100 Gastronomiebetrieben im Bezirk Liezen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage oder ihrer baulichen Struktur in ernste Bedrängnis geraten könnten, möchten sie das Gesetz einhalten...", erzählt Franz Perhab. Man befürchte kammerintern außerdem einen Anstieg der sogenannten "grauen Gastronomie" - dem Zunehmen der illegalen Alkoholausschank in Vereinskantinen oder Privaträumlichkeiten ohne Gewerbeschein. "So etwas gab es natürlich immer schon, nimmt das Phänomen zu, dann wird es allerdings irgendwann zu merklichen Wettbewerbsverzerrungen am Gastro-Sektor kommen", befürchtet Perhab, der selbst ein Traditions-Wirtshaus in Pruggern leitet.

Rat und Hilfe für Gastronomen zum Themenkreis "Umsetzung des Nichtrauchergesetzes" bietet die Wirtschaftskammer im Rahmen von Projektsprechtagen; die nächsten werden Anfang Mai in Liezen und Gröbming veranstaltet.
Da raucht das Börserl

Ab 1. Juli kann Rauchen nicht nur der Gesundheit, sondern auch Ihrem Konto erheblichen Schaden zufügen. Werden Betriebe oder Privatperson dabei erwischt, wie sie gegen die rechtskräftigen Nichtraucherbestimmungen verstoßen, werden rigoros saftige Verwaltungsstrafen eingefordert. So muss eine Privatperson, die wiederholt beim Rauchen auf nicht dafür ausgewiesenen öffentlichen Plätzen erwischt wird, mit 1.000 Euro, Geschäftsinhaber die mehr als einmal bei der Missachtung der Nichtraucher-Vorschriften ertappt werden, mit Pönalen von bis zu 10.000 Euro rechnen. "Großartig für den Fiskus, furchteinflößend für Gewerbe und Bürger", denkt sich dabei der eine oder andere Freund des blauen Rauches. An eine zukünftige, weitere Verschärfung der Gesetzeslage in ísterreich glaubt Franz Perhab nicht. "Ein totales Rauchverbot wird allein aufgrund der politischen Konstellation nie das Parlament passieren...", meint Franz Perhab, der Nationalratsabgeordnete.

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