Vorwürfe erschüttern Tierschützer und Jäger
Verdachtsfall der illegalen Fasanzucht und Treibjagd in St. Nikolai/Dr. Tierschützer schlagen Alarm.
Eine Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) flatterte dieser Tage in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz ein. Die Interessengruppe ist im Besitz von Foto- und Videomaterial, das einen Stall im Gemeindegebiet von St. Nikolai ob Draßling zeigt, in dem Fasane gezüchtet werden. Diese Fasane wurden – so belegen es die Aufnahmen – kurz vor der Jagd ausgelassen. „Das ist vollkommen illegal“, erklärt David Richter (VGT).
„Lebendige Zielscheiben“
Tatsächlich verbietet das steirische Jagdschutzgesetzt die Aussetzung von Wild innerhalb von vier Wochen vor der Jagd oder während der Schusszeit. Und auch innerhalb der Tierhalteverordnung und des Jagdgesetzes ortet der Verein laut Anzeige, die der WOCHE vorliegt, „grobe Verletzungen sämtlicher Grundsätze legaler Tierhaltung“. – Viele Anklagepunkte also, die an die Bezirkshauptmannschaft, Tierschutzombudsfrau und Bezirksjägermeister Rudolf Gaube herangetragen wurden.
Wie es für den beschuldigten Jäger weiter geht, ist offen. Eine klare Forderung der VGT ist der Entzug der Jagdkarte. „Das ist ein Muss, weil solche Beispiele absolut nicht tolerierbar sind“, meint David Richter. Bezirksjägermeister Rudolf Gaube hat ebenfalls klare Vorstellungen: „Es gibt vom Gesetz her die Möglichkeit Fasane auszuwildern und aufzuziehen. Da sind aber Vorschriften einzuhalten. Sollten diese nicht eingehalten worden sein, muss er mit Konsequenzen rechnen. Schwarze Schafe brauchen wir nicht“, stellt Gaube klar.
Folgen für Beschuldigten
Unabhängig von den anderen Verfahren will der Bezirksjägermeister den Beschuldigten ins Jagdamt einladen und sich sämtliche Unterlagen geben lassen. „Das Recht der Stellungnahme hat ein jeder und wird jedem gewährt“, betont Gaube, der den Vorfall in der Bezirksausschusssitzung im Jänner ebenso zum Thema machen will, wie im Rahmen eines internen Disziplinarausschusses. Gesetzt den Fall, dass sich die Vorwürfe bewahrheiten, drohen von Seiten der Jägerschaft angefangen bei einer Verwarnung über eine Geldstrafe bis hin zum Entzug der Jagdkarte für einen bestimmten Zeitraum sämtliche Strafen.
Um Fälle wie diesen einzuschränken, wünscht sich der VGT eine Anlaufstelle, wo man Mutmaßungen äußern kann, die in weiterer Folge sachlich geprüft werden. Für Rudolf Gaube gibt es mit der Jägerschaft, Exekutive und Behörde bereits ausreichend Einrichtungen mit der Verpflichtung derartigen Vorwürfen nachzugehen.
