Rechtsanwälte sehen Säule der Demokratie im Wanken

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Vor Justitia sind alle Angeklagten gleich – durch hohe Gebühren entsteht jedoch derzeit ein Ungleichgewicht (Foto: Picturedesk)

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer kritisiert, dass Verfahren zum „Luxusgut“ werden.

Der ansonsten so besonnene Advokat ist wütend: Gerhard Benn-Ibler kann nicht verstehen, dass es bei der Sanierung des Budgets ausgerechnet „die kleinen Leute“ trifft. „Vor allem bei der Justiz, einer Säule der Demokratie, sieht die Situation trist aus“, erklärt der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. Zahlreiche Abgaben wurden nämlich im vergangenen Jahr erhöht. Insbesondere im familienrechtlichen Bereich wurden neue „Steuern“, wie Benn-Ibler sie nennt, eingeführt. „Diese Abgaben belasten Betroffene, die meist ohnehin wirtschaftlich schlecht dastehen!“
Unverständnis löst in diesem Zusammenhang auch die Erhöhung der Kopiegebühren aus: Diese wurden von 40 Cent auf einen Euro (also um 150 %) erhöht. „Anwälte gehen dazu über die Akten zu fotografieren“, erzählt der Jurist, „doch obwohl kein Drucker dazu gebraucht wird, verlangt das Gericht 50 Cent pro Seite. Das ist reine Geldbeschaffung!“
Auch weitere Instanzenwege wurden teurer: Nichtigkeitsbeschwerden kosten nun 697 statt 360 Euro. „Justizministerin Bandion-Ortner muss endlich handeln!“, fordert Benn-Ibler vehement.


„Reine Budgetsanierung“
Auch in Kärntner Justizkreisen zeigt man kein Verständnis für die Erhöhung der Gerichtsgebühren zulasten rechtssuchender Bürger. „In den letzten beiden Jahren sind die Gebühren an den Bezirks- sowie auch am Landesgericht erheblich teurer geworden, was für einzelne Rechtssuchende ein Problem darstellt. Es ist eine reine Budgetsanierung“, sagt Herbert Müller, Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts St. Veit.
Einfluss auf die Erhöhung haben er und die insgesamt 16 Anwälte im Bezirk, die sich natürlich darüber aufregen, keinen. „Eine Freude mit der Erhöhung hat niemand. Ihren Unmut können Klienten wie auch Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Kärnten äußern“, so Müller.


Teuer:
Hintergrund: Im Insolvenzverfahren muss nun bei nur einem Schriftsatz eine Gebühr von 20 Euro entrichtet werden. Im Besuchsrechtsverfahren wurde eine völlig neue Gebühr eingeführt, und zwar wird nun für einen Antrag in erster Instanz 116 Euro verlangt. Ist ein Besuchsrechtsverfahren strittig, müssen die Parteien mit bis zu 696 Euro rechnen. Bei Sachwalterschaftsangelegenheiten werden 116 Euro (+25 Prozent) verlangt.
Kopierkosten wurden von 40 Cent auf einen Euro erhöht. Sogar das Fotografieren der Aktenseiten kostet 50 Cent pro Seite.


Autorin: Karin Strobl

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Claud ORTNER aus Admont am 11.02.2012 um 19:14 Uhr  
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