Stadt findet keinen Pächter für Entenjagd am rechten Murufer

Die Enten in der Mur wird es freuen: Niemand darf sie jagen. (Foto: www.bilderbox.com)

In der Sitzung des Grazer Gemeinderates stand eine Kuriosität auf dem Plan: Das „Problem“ mit der Entenjagd an der Mur.

Punkt 2 der Tagesordnung der vorigen Gemeinderatssitzung war ein durchaus kurioser. Denn wer hätte gedacht, dass an den Grazer Murufern die Jagd auf Enten erlaubt ist?
Der Hintergrund: Das Grazer Stadtgebiet ist in elf Jagdgebiete aufgeteilt, zu denen jeweils verschiedene Katastralgemeinden gehören. Im Jagdgebiet „rechtes Murufer“ sind die Bezirke Lend und Gries noch bis März 2012 zusammengefasst. Nach dem Jagdgesetz ist an den Ufern der Mur auch in diesen Bezirken die Jagd auf Enten erlaubt. Die starke Bebauung macht den waidmännischschen Schusswaffengebrauch allerdings unmöglich. Deshalb findet sich für dieses Jagdgebiet auch kein Pächter mehr. Für den Fall der Fälle, etwa bei einem Wildunfall, muss es aber einen zuständigen Jäger geben. Die „Conclusio“ der kuriosen Geschichte: Das Jagdgebiet „rechtes Murufer“ wurde kurzerhand dem Gebiet „Straßgang“ zugeordnet. Der dortige Pächter ist nun für „Notfälle“ zuständig.

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